Fördermöglichkeiten für dein EMS Training
EMS Training bietet zahlreiche gesundheitliche Vorteile, aber die Beiträge für die eigene Fitness können manchmal eine Herausforderung darstellen. Glücklicherweise gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten und Zuschüsse, um EMS Training zu finanzieren.
Zuschüsse durch Krankenkassen
Präventionskurse: Einige Krankenkassen bieten Zuschüsse für präventive Gesundheitsmaßnahmen, zu denen auch EMS Training zählen kann. Diese Zuschüsse variieren je nach Krankenkasse und spezifischen Gesundheitsprogrammen. Informiere dich bei deiner Krankenkasse, ob diese EMS Training fördert und wie hoch die möglichen Zuschüsse sind.
Bonusprogramme: Viele Krankenkassen haben darüber hinaus Bonusprogramme, bei denen du für gesundheitsbewusstes Verhalten jedes Jahr Punkte sammeln kannst. Diese Punkte können in Prämien oder Zuschüsse umgewandelt werden, die möglicherweise auch für EMS Training genutzt werden können.
Weitere Details hierzu findest du auf der jeweiligen Website deiner Krankenkasse oder durch direkte Nachfrage bei deinem Anbieter vor Ort.
Förderung durch den Arbeitgeber
Betriebliche Gesundheitsförderung: Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung an. Dies kann die Finanzierung und Unterstützung von EMS Training beinhalten. Programme wie z.B. Hansefit oder der EGYM Wellpass ermöglichen den Zugang zu einer Vielzahl von Fitnessstudios und Sportangeboten, darunter auch EMS Training. Informiere dich bei deinem Arbeitgeber oder Personalabteilung, ob diese Programme verfügbar sind.
Gesundheitsgutscheine: Arbeitgeber können Gesundheitsgutscheine anbieten, die für verschiedene Gesundheits- und Fitnessangebote eingelöst werden können, einschließlich EMS Training. Frage bei deinem Arbeitgeber nach, ob solche Gutscheine angeboten werden.
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Steuerliche Vorteile
Steuerliche Absetzbarkeit: Beiträge für EMS Training können unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar sein. Wenn das Training aus medizinischen Gründen erfolgt, beispielsweise zur Behandlung von Rückenschmerzen oder nach einer Verletzung, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Hierfür ist in der Regel ein ärztliches Attest oder eine Verordnung erforderlich. Ein Steuerberater kann dir genauere Auskunft geben.